FÜR EINE BERUFLICHE WEITERBILDUNGSLEISTUNG
1 - Bezeichnung
Die Firma PRACTYS CONSEIL SARL bezeichnet eine Organisation für berufliche Bildung mit Sitz in 3 Rue De Genève - BP 50367 - Cedex 06 - 69451 LYON,
registriert unter der SIREN-Nummer 419325378 beim Präfekten der Region Lyon, NDA 84 69 21254 69.
2 - Zweck und Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen fest, die für die von der Firma PRACTYS CONSEIL im Auftrag eines Kunden erbrachten Ausbildungsleistungen gelten. Jede Bestellung einer Schulung bei der Gesellschaft setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden voraus. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten des Kunden, insbesondere vor allen allgemeinen Einkaufsbedingungen.
3 - Ausbildungsvereinbarung, Kostenvoranschlag und Bescheinigung
Für jede Schulung verpflichtet sich das Unternehmen PRACTYS CONSEIL, dem Kunden eine Schulungsvereinbarung und zuvor, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, einen Kostenvoranschlag zukommen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, ein ausgefülltes, datiertes, unterzeichnetes und gestempeltes Exemplar dieses Dokuments/dieser Dokumente an das Unternehmen zurückzusenden, wobei der Kostenvoranschlag mit dem spezifischen Vermerk "Bon pour accord" (Zustimmung) versehen werden muss. Auf Wunsch des Kunden kann ihm eine Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung ausgestellt werden.
4 - Preis und Zahlungsmodalitäten
Die Preise für Schulungen sind in Euro ohne Steuern angegeben und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz. Der Tagessatz beträgt ab 1900€ zzgl. MwSt. Dieser Preis ist ein Richtwert und kann je nach Durchführungsmodalitäten, Ihren spezifischen Bedürfnissen und Ihrer Situation variieren. Wir führen stets maßgeschneiderte Schulungen durch.
Die Zahlung ist nach Erbringung der Leistung bei Erhalt der Rechnung in bar zu leisten. Die Begleichung der Rechnungen kann per Banküberweisung oder Scheck erfolgen.
5 - Kostenübernahme durch eine OPCO
Wenn der Kunde von einer Finanzierung durch eine OPCO profitiert, obliegt es ihm, vor Beginn der Dienstleistung einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen und PRACTYS CONSEIL bei der Unterzeichnung der Schulungsvereinbarung darüber zu informieren.
Die Subrogation der Zahlung ist nur für innerbetriebliche Schulungen möglich und wenn die Kostenübernahmevereinbarung des OPCO :
- mindestens 15 Tage vor der Leistung bei PRACTYS CONSEIL eintrifft;
- deckt die gesamten Kosten der Leistung ab (Lehrkosten + Dienstreisekosten)
Andernfalls werden dem Kunden die gesamten Ausbildungskosten in Rechnung gestellt.
6 - Bedingungen für die Verschiebung und Stornierung von Schulungen
Der Antrag auf Verschiebung oder vollständige oder teilweise Annullierung der Bildungsmaßnahme muss schriftlich an die Bildungseinrichtung gerichtet werden. PRACTYS CONSEIL stellt die ganz oder teilweise erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Kosten sowie alle Beträge in Rechnung, die er tatsächlich für die Durchführung der verschobenen oder stornierten Bildungsmaßnahme ausgegeben oder aufgewendet hat. Gegebenenfalls wird er dem KUNDEN die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückerstatten (Artikel L.6354-1 des Arbeitsgesetzbuches).
Unabhängig davon verpflichtet sich der KUNDE auch zur Zahlung der folgenden Beträge als Entschädigung:
Für firmeninterne Schulungen :
- Bis zu 90 Tage vor Beginn des Trainings: 30 % der stornierten Leistungen.
- Zwischen 89 und 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der stornierten Leistungen.
- Weniger als 29 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Leistungen werden storniert.
Für unternehmensübergreifende Schulungen, die im Auftrag eines Netzwerks oder Franchiseunternehmens durchgeführt werden :
- Gemäß den mit dem Kopfende des Netzwerks oder der Marke vereinbarten und in der Ausbildungsvereinbarung genannten Entschädigungsbedingungen.
Die als Entschädigung gezahlten Beträge können nicht auf die Mittel der beruflichen Weiterbildung angerechnet oder von einem OPCO übernommen werden. Sie sind Gegenstand einer separaten Rechnung.
Im Falle der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen infolge eines zufälligen Ereignisses oder höherer Gewalt kann das Unternehmen PRACTYS CONSEIL gegenüber seinen Kunden nicht haftbar gemacht werden. Diese werden per E-Mail informiert.
7 - Programm der Schulungen
Wenn er es für notwendig hält, kann der Referent von PRACTYS CONSEIL die Inhalte der Schulungen je nach Gruppendynamik oder Niveau der Teilnehmer ändern. Die Inhalte der Programme, die auf den Präsentationsblättern aufgeführt sind, dienen daher nur als Anhaltspunkt.
8 - Geistiges Eigentum und Urheberrecht
Die Schulungsunterlagen sind unabhängig von ihrer Form (Papier, digital, elektronisch ...) durch das geistige Eigentum und das Urheberrecht geschützt. Ihre teilweise oder vollständige Vervielfältigung darf nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Dokumente weder ganz noch teilweise für die Organisation oder Durchführung von Schulungen zu verwenden, weiterzugeben oder zu vervielfältigen.
9 - Erreichbarkeit
Wir achten auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, wenn Sie besondere Bedürfnisse haben, um die Durchführbarkeit zu prüfen. Unsere Schulungsräume sind so gestaltet, dass sie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität leicht zugänglich und nutzbar sind.
Wir passen den Inhalt unserer Schulungen systematisch an Ihre Behinderung an, soweit dies möglich ist.
10 - Informatik und Freiheitsrechte
Die persönlichen Informationen, die der Kunde der Gesellschaft PRACTYS CONSEIL mitteilt, sind für die Bearbeitung der Anmeldung sowie für die Erstellung einer Kundendatei für kommerzielle Prospektionen nützlich. Gemäß dem Gesetz "Informatik und Freiheiten" vom 6. Januar 1978 hat der Kunde ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch der ihn betreffenden persönlichen Daten.
11 - Anwendbares Recht und Zuständigkeitszuweisung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen der Firma PRACTYS CONSEIL und dem Kunden wird die Suche nach einer gütlichen Lösung bevorzugt. Andernfalls wird die Angelegenheit vor das zuständige Gericht gebracht.